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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen & Marktordnung

Richtlinien, Zulassungsvoraussetzungen und Auflagen für den Christbaummarkt Prevorst.

📄 Marktordnung zum Ausdrucken

Hier können Sie das offizielle Merkblatt des Christbaumvereins Prevorst e. V. als PDF herunterladen:

📅 1. Markttage & Zeiten

  • Termine: 2. Adventssonntag sowie die Wochenenden des 3. und 4. Advents.
  • Öffnungszeiten: Jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr.
  • Teilnahme: Sollte an allen 5 Markttagen bzw. für alle zugesagten Tage erfolgen. Mehrfaches unentschuldigtes Fehlen führt zum Ausschluss bei künftigen Märkten.

📝 2. Organisation & Bewerbung

  • Veranstalter: Christbaumverein Prevorst e. V. im Auftrag der Gemeinde Oberstenfeld.
  • Bewerbungsschluss: Jährlich zum 30. September eingehend.
  • Zulassung: Gilt nur für das jeweilige Marktjahr und ist nicht übertragbar.
  • Befreiung: Prevorster Christbaumerzeuger mit Kulturen im Ort benötigen keine gesonderte Anmeldung.

💶 3. Standgebühr & Bankverbindung

Die Marktgebühr beträgt 75,00 € pro Saison und ist nach Zusage innerhalb von 14 Tagen zu entrichten:

Empfänger: Christbaumverein Prevorst e. V.
Bank: Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE87 6045 0050 0030 0987 45
BIC: SOLADES1LBG

* Bei Vereinsmitgliedern wird die Gebühr mit dem Mitgliedsbeitrag verrechnet. Ohne fristgerechten Zahlungseingang erlischt die Genehmigung.

☕ 4. Bewirtung & Ausschank

Der Verkauf von Speisen und Getränken zum Sofortverzehr ist vorbehalten für:

  • Gewerbliche & private Anbieter mit Wohnsitz/Sitz in Prevorst
  • Prevorster Vereine, Freiwillige Feuerwehr & Kirchengemeinde
  • Schulen (Lichtenberg, HCG, MRSG, Sonderschulen) & Kindergärten

🎪 5. Standplatz, Gestaltung & Sicherheit

  • Marktgebiet: Ortsstraße sowie private Hofreiten im Ort. Stände außerhalb oder im Neubaugebiet sind nicht zulässig.
  • Rettungswege: Entlang der Fahrbahn muss eine Restbreite von mindestens 5,00 Metern frei bleiben. Zufahrten zur Feuerwehr und Waage dürfen niemals verstellt werden.
  • Standbeschilderung: Jeder Stand muss mit einem gut sichtbaren Adressschild des Beschickers versehen sein.
  • Untervermietung: Die Weiter- oder Untervermietung von Ständen ist untersagt.
⚠️ Wichtiger Sicherheitshinweis: Einfache Partyzelte und Faltpavillons sind aus Sicherheitsgründen ausdrücklich verboten (starke Hangwinde im Ort). Stände müssen stabil, sturmfest und weihnachtlich dekoriert sein.
  • Ausschankgefäße: Für Heißgetränke sind die offiziellen Vereins-Motivgläser zu erwerben und anzubieten (Kaufgläser, kein Pfandsystem).
  • Sauberkeit: Stände mit Speisen/Getränken müssen ausreichend Müllbehälter bereitstellen; der Standplatz ist besenrein zu hinterlassen.
  • Sortiment: Nur weihnachtliche & kunsthandwerkliche Waren. Wochenmarkt-, Flohmarkt- und Krämermarktartikel sowie Kriegsspielzeug sind strikt untersagt.
  • Haftung: Jeder Marktbeschicker haftet für seinen Stand selbst. Behördliche Auflagen und Genehmigungen sind eigenverantwortlich einzuholen.

Christbaumverein Prevorst e. V.

1. Vorsitzender: Harald Kunz | 2. Vorsitzender: Axel Stiegler

Ortsstraße 24 · 71720 Oberstenfeld-Prevorst

📧 christbaummarktprevorst@t-online.de | 🌐 www.christbaummarktprevorst.de